Allgemeine Prüfungsbestimmungen

Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV in der jeweils

gültigen Fassung bzw. nach der Prüfungsordnung für Einzelleistungen
des ÖJGV i. d. j. g. F..

Nennungen sind spätestens bis zum angegebenen Nennungsschluss an die Geschäftsstelle mit den Nennformularen des ÖJGV zu richten. Später einlangende Nennungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Alle Nennformulare sind von der Homepage herunterzuladen.
Es wird gebeten, die Nennformulare gut leserlich, korrekt und vollständig auszufüllen.
Die Prüfungsleitung übernimmt keine Haftung bei etwaigen Schadensersatzansprüchen.
Wir ersuchen die Hundeführer zur Prüfung jagdlich gekleidet anzutreten.

Vom Hundeführer sind mitzubringen:

  • Abstammungsnachweis im Original
  • Impfpass mit Nachweis eines bestehenden Impfschutzes
  • Einzahlungsnachweis
  • Gültige Jagdkarte; ist der Hundeführer nicht im Besitz der Jagdkarte des betreffenden Bundeslandes, ist dies dem Prüfungsleiter im Vorfeld bekannt zu geben. Flinte und ausreichend Patronen Schleppwild oder Bringwild ( Hase, Kaninchen, Federwild, Fuchs, Marder); das Wild darf nicht manipuliert sein, ist während der Prüfung in einen Rucksack zu transportieren und nach der Prüfung wieder mitzunehmen.

 

Prüfungen:

Anlagenprüfungen:

Mindestalter 8 Monate 

  • Feldprüfung
  • Spurprüfung
  • Feld – und Spurprüfung

Leistungsprüfungen:

  • Feldprüfung  Fe
  • Wasserprüfung  Wa
  • Feld- und Wasserprüfung  Fe/Wa

Feld- und/oder Wasserprüfung:
Mindestalter 12 Monate 

Vollgebrauchsprüfung VGP:
Mindestalter 18 Monate 


Einzelleistungen:
Schweißprüfungen: Mindestalter 18 vollendete Monate

  • SSP
  • SPoR

Schweißergänzungsprüfung SEP:
Mindestalter 12  Monate, welche eine bestandene Feld- und/oder Wasserprüfung haben.

Bringtreueprüfung: Mindestalter 18 Monate

Wesenstest: Mindestalter 18  Monate

Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde und hitzige Hündinnen sind zu Prüfungen nicht zugelassen;

Ausnahme: Anlagenprüfung hitzige Hündinnen werden in einer eigenen Gruppe geprüft.

Die Bekanntgabe der Hitzigkeit an den Prüfungsleiter bei Leistungsprüfungen hat im Vorfeld zu erfolgen, und nach Vorlage einer tierärztlichen Bestätigung wird das Nenngeld zurückerstattet.

Prüfungsgebühren

Anlagenprüfung: 50.00 €
Feld- und Wasserprüfung: 100.00 €
Vollgebrauchsprüfung: 120.00 € ohne Zusatzarbeit
140.00 € mit Zusatzarbeit
Schweißsonderprüfung mit Richterbegleitung: 50.00 €
Schweißsonderprüfung ohne Richterbegleitung: 70.00 €
Schweißergänzungsprüfung: 50.00 €
Bringtreueprüfung: 40.00 €
Zuchtschau: 30.00 €
Wesenstest: 45.00 €

Achtung: Voraussetzung (vom ÖJGV zwingend vorgeschrieben) zum Antreten bei einer Anlagenprüfung ist eine Pfostenschau (Mängelfeststellung) oder eine Zuchtschau (Formwert). Für jede weitere Prüfung ist ein Formwert erforderlich. Die jeweiligen Nennformulare sind unter „Downloads“ verfügbar.