Züchterinfo
Eintragungsformular
Das Eintragungsformular (unter Downloads) ist bis spätestens 2 Wochen nach dem Wölfen, leserlich und vollständig ausgefüllt, im Original eingeschrieben an Frau Adelheid Wagner (Leonsteinerstraße 52, 4592 Leonstein; Tel.: 0664/3081543) zu senden. In Beilage mitzusenden sind:
1. der Original Abstammungsnachweis der Hündin
2. die Original Zuchtstättenkarte
3. eine Kopie des Abstammungsnachweises des Rüden (beidseitig)
4. 2 Stk. Chipklebestreifen
Aufgrund einer neuen Regelung der Hunderegistrierung muss jeder Züchter bereits am Eintragungsformular die Chipnummern für jeden einzelnen Welpen anführen.
Dies funktioniert wie folgt: Der Züchter muss sich bei seinem Tierarzt für jeden Welpen einen Chip holen bzw. kaufen. Danach muss jedem Welpen eine Chipnummer am Eintragungsformular zugeteilt werden (zuerst Rüden dann Hündinnen). Zwei Stück Chipstreifen müssen als Beilage zum Eintragungsformular mit gesendet werden. Beim Chipen durch den Tierarzt ist unbedingt darauf zu achten das die angegebene Zuordnung am Eintragungsformular eingehalten wird.
Leider kommt es in letzter Zeit immer häufiger zu Problemen mit der Freigabe unserer Abstammungsnachweise seitens des ÖKV. Der Grund dafür sind die unvollständigen und teilweise sehr unleserlich ausgefüllten Formulare. Für die Eintragung ins Österreichische Hundezuchtbuch ist die Richtigkeit und Überprüfbarkeit aller Angaben erforderlich.
Die dadurch zwangsweise entstehenden Rückfragen seitens des Zuchtregisterführers mit dem Züchter oder dem ÖKV, führen zu unnötigen Verzögerungen bei der Erstellung der Abstammungsnachweise. Der Zuchtregisterführer muss erneut die Daten beim Züchter erfragen und diese dem ÖKV weiterleiten. Somit kann eine zeitgerechte Fertigstellung der Papiere nicht gewährleistet werden.
Welpenaufzucht
Die Wurfkiste soll für die ersten 3 – 4 Wochen der Wurfgröße entsprechend groß sein. Die Zuchtstätte muss über einen gewissen Auslauf im Freien verfügen, in dem sich gefahrlos die Welpen aufhalten können. Die Beaufsichtigung der Welpen soll sich in Hör- und Sichtweite des Wohnbereiches aufhalten. In diesem Auslauf muss eine gute Zugluft, Hitze und Kälte isolierte Unterkunft befinden, wobei ein erhöhter Ruheplatz für die Mutterhündin vorhanden sein muss.
Die Hunde und die Zuchtstätte müssen gepflegt sein, die Tiere müssen parasitenfrei gehalten werden. Der Züchter verpflichtet sich Mutterhündin und Welpen in gutem Ernährungszustand zu halten und diese hygienisch und artgerecht zu halten. Der Züchter ist verpflichtet die Welpen 3 x zu entwurmen, vor der Abgabe zu impfen und zu chipen.
Der Zuchtwart ist berechtigt, jederzeit und unangemeldet eine Zuchtstättenkontrolle durchzuführen. Der Züchter ist verpflichtet, bei Abgabe der Welpen eine Wurfabgabeliste dem Zuchtwart/Zuchtregisterführer zukommen zu lassen.