EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG 2022
Die Generalversammlung findet am Samstag, 07.Mai in Neudorf/Staatz im Weinviertel statt.
Beginn: ca. 14.00 Uhr (nach Zuchtschau und WT)
Gasthof zur Müllerstube, Fam. Kastner 2135 Neudorf bei Staatz 274
Tagesordnung:
1.) Begrüßung
2.) Totengedenken
3.) Aufnahme von Neumitgliedern
4.) Bericht des Obmanns
5.) Bericht des Schriftführers
6.) Bericht des Zuchtwartes
7.) Bericht des Kassiers
8.) Bericht der Rechnungsprüfer
9.) Entlastung des Kassiers u. des Vorstandes
10.) Wahl der Rechnungsprüfer, Geschäftsführer (Schriftführer)
11.) Anträge an die Generalversammlung
12.) Ehrungen
13.) Allfälliges
Anträge an die Generalversammlung müssen spätestens14 Tage vor der Generalversammlung bei der Geschäftsstelle eingelangt sein.
Heide Thenner e.h. Lorenz Fürnkranz e.h.
Geschäftsführer Obman
ÖWV-Frühjahrsveranstaltungen 2022
Zuchtschau 2022
Die Zuchtschau findet am Samstag, 7. Mai 2022 in Neudorf im Weinviertel statt.
Zusammenkunft: 10.00 Uhr am Fußballplatz in 2135 Neudorf bei Staatz
Nennschluss: 31. März 2022
Nennungen: Sind bis zum Nennschluss mittels Nennformular und Kopie des Einzahlungsbeleges unter
der E-Mail: geschaeftsstelle@weimaranerverein.at oder
per Post an: Lorenz Fürnkranz, 2024 Mailberg 146 gut leserlich (Blockschrift) zu übermitteln.
Nenngeld = Reugeld: € 30 für Mitglieder (für Nichtmitglieder zusätzlich € 40)
Wesenstest 2022
Der Wesenstest findet am Samstag, 7. Mai 2022 in Neudorf im Weinviertel statt.
Zusammenkunft: 10.00 Uhr am Fußballplatz in 2135 Neudorf bei Staatz
Nennschluss: 31. März 2022 Nennungen: Sind bis zum Nennschluss mittels Nennformular und Kopie des Einzahlungsbeleges unter der E-Mail: geschaeftsstelle@weimaranerverein.at
oder per Post an: Lorenz Fürnkranz 2024 Mailberg 146, gut leserlich (Blockschrift) zu übermitteln.
Nenngeld = Reugeld: € 40 für Mitglieder (für Nichtmitglieder zusätzl. € 40)
Zulassung: Ausschließlich Hunde der Rasse Weimaraner. Das Mindestalter der Hunde beträgt 18 Monate!
Anlagenprüfung 2022
AUSSCHREIBUNG gem. § 8 Prüfungsordnung für Vorstehhunde d. ÖJGV
Die Anlagenprüfung findet am Sonntag, 8. Mai 2022 im Raum Neudorf im Weinviertel statt.
Zusammenkunft im Standquartier: 7.00 Uhr Gasthof zur Müllerstube, Fam. Kastner 2135 Neudorf bei Staatz.
Prüfungsleiter: LR. Dr. Johanna Wernsperger
Prüfungsleiter-Stv: LR. Thomas Weissensteiner
Nennschluss: 31.März 2022
Nennungen: Sind bis zum Nennschluss mittels Nennformular und Kopie des Einzahlungsbeleges unter
der E-Mail: geschaeftsstelle@weimaranerverein.at oder
per Post an: Lorenz Fürnkranz, 2024 Mailberg 146, gut leserlich (Blockschrift) zu übermitteln.
Nenngeld = Reugeld: € 40 für Mitglieder; (für Nichtmitglieder zusätzlich € 40)
Zulassung: Hunde der Rasse Weimaraner mit ÖHZBEintragung bzw. FCI-Papieren.
Die Ahnentafel und ein gültiger Impfpass (Chipnummer, und bestehender Impfschutz) sind der Prüfungsleitung vor der Prüfung vorzuweisen. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde können an der Prüfung nicht teilnehmen. Hitzige Hündinnen sind dem Prüfungsleiter im Vorfeld bekanntzugeben. Jeder Hundeführer hat eine Flinte und genügend Schrotpatronen mitzubringen. Zu spät eingelangte Nennungen werden nicht mehr berücksichtigt. Für eventuell angerichtete Schäden bei der Prüfung haftet der Hundeführer. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde. Jagdliche Kleidung ist erwünscht.
Die entsprechenden Nennformulare sind auf www.weimaranerverein.at unter „Downloads“ zu finden.
Das jeweilige Nenngeld ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Österreichischer Weimaranerverein
IBAN: AT 88 3212 7000 0001 4936
BIC: RLNWATW1127, Raiffeisenbank Raabs
Herbstprüfungen 2022
AUSSCHREIBUNG gem. § 8 Prüfungsordnung für Vorstehhunde d. ÖJGV
Feld- und Wasserprüfung 2022
Die Feld- und Wasserprüfung findet am Sonntag, 09.10.2022 im Raum Neudorf im Weinviertel statt.
Zusammenkunft im Standquartier: 7.00 Uhr, Gasthof zur Müllerstube, Fam. Kastner 2135 Neudorf bei Staatz 274
Prüfungsleiter: Thomas Weissensteiner
Prüfungsleiter-Stv: MF Leopold Spannagl
Nenngeld = Reugeld: € 70,-- (+ EUR 40,-- für Nichtmitglieder)
Zulassung: 25 Hunde der Rasse Weimaraner mit ÖHZB-Eintragung bzw. FCI-Papieren. Die Ahnentafel und der Impfpass, mit dem Nachweis eines bestehenden Impfschutzes, sind der Prüfungsleitung vor der Prüfung vorzuweisen. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde sowie hitzige Hündinnen können an der Prüfung nicht teilnehmen. Jeder Hundeführer hat Flinte, genügend Schrotpatronen (Stahlschrot für die Wasserarbeit) sowie einwandfreies Schleppwild mitzubringen. Zu spät eingelangte Nennungen werden nicht mehr berücksichtigt. Für eventuell angerichtete Schäden haftet der Hundeführer. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur mit einer gültigen Jagdkarte möglich. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde. Jagdliche Kleidung ist erwünscht.
Vollgebrauchsprüfung 2022
Die VGP findet am Samstag, den 08. Okt., und Sonntag, den 09.Okt., 2022 im Raum Kl.Schönau bei Zwettl u. in Neudorf im Weinviertel statt.
Zusammenkunft im Standquartier am 08. Okt., 7.00 Uhr, Gasthaus Böhm, 3533 Kleinschönau 20 (Wald- und Wasserprüfung) Zusammenkunft im Standquartier am 09. Okt., 7:30 Uhr, Gasthof zur Müllerstube, Fam. Kastner 2135 Neudorf bei Staatz 274 (Feldprüfung)
Prüfungsleiter: Thomas Weissensteiner
Prüfungsleiter-Stv: MF Leopold Spannagl
Nenngeld = Reugeld: € 100 / € 120 mit Zusatzarbeit (+ EUR 40,-- für Nichtmitglieder)
Zulassung: 15 Hunde der Rasse Weimaraner mit ÖHZB-Eintragung bzw. FCI-Papieren. Bei der Anmeldung werden Hunde bevorzugt, welche noch auf keiner VGP bzw. vergleichbaren Prüfung geführt wurden. Die Ahnentafel und der Impfpass, mit dem Nachweis eines bestehenden Impfschutzes, sind der Prüfungsleitung vor der Prüfung vorzuweisen. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde sowie hitzige Hündinnen können an der Prüfung nicht teilnehmen. Jeder Hundeführer hat Flinte, genügend Schrotpatronen (Stahlschrot für die Wasserarbeit) sowie einwandfreies Schleppwild mitzubringen. Der Fuchs muss mind. 3,5 kg haben und darf nicht manipuliert sein. Bei der Fährte handelt es sich um eine Übernachtfährte mit Rotwildschweiß. Zu spät eingelangte Nennungen werden nicht mehr berücksichtigt. Für eventuell angerichtete Schäden haftet der Hundeführer. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur mit einer gültigen Jagdkarte möglich. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde. Jagdliche Kleidung ist erwünscht.
Für alle Veranstaltungen gültig!
Nennschluss: 01.09.2022 Nennungen: Sind der Geschäftsstelle bis zum Nennschluss mittels Nennformular (Homepage/Downloads) und Kopie des Einzahlungsbeleges u. Kopie der Jagdkarte via E-Mail oder Post (gut leserlich in Blockschrift), zu übermitteln. Email: geschaeftsstelle@weimaranerverein.at, Adresse: Lorenz Fürnkranz 2024 Mailberg Nr. 146 Für Nichtmitglieder wird ein Aufpreis von EUR 40,-- pro Prüfung veranschlagt.
Das jeweilige Nenngeld ist im Zuge der Anmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:
Österreichischer Weimaranerverein
IBAN: AT88 3212 7000 0001 4936, BIC: RLNWATW1127