Prüfungen 2024
Für alle Prüfungen gültig:
Die Nennungen von Hunden, deren Eigentümer oder Führer mit der Zahlung des Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages im RÜCKSTAND sind, werden vom Veranstalter NICHT BERÜCKSICHTIGT. Gleiches gilt bei mangelhaft oder -bzw. und - nicht leserlich ausgefüllten Nennformularen!
Nennungen sind der Geschäftsstelle mittels Nennformular (siehe Homepage unter Downloads) und Kopie des Einzahlungsbeleges via E-Mail oder Post (gut leserlich in Blockschrift), zu übermitteln.
Email: geschaeftsstelle@weimaranerverein.at
Adresse: Österreichischer Weimaraner Verein, Geschäftsstelle Thomas Weissensteiner, Drösiedl 6, 3762 Ludweis-Aigen.
Für Nichtmitglieder wird ein Aufpreis von EUR 40,-- pro Prüfung veranschlagt.
Das jeweilige Nenngeld ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Österreichischer Weimaraner Verein
IBAN: AT88 3212 7000 0001 4936
BIC: RLNWATW1127
Verwendungszweck: bitte jeweilige Prüfung + Jahr angeben (wie z.B. AP 2024 oder FWP 2024)
JUBILÄUMS Anlagenprüfung 2024
Ausschreibung gem. § 9 Prüfungsordnung für Vorstehhunde d. ÖJGV
Die Anlagenprüfung findet am Samstag, 27.04.2024 im Raum Mailberg statt.
Zusammenkunft im Standquartier: 07.00 Uhr, Schloss Mailberg 1, 2024 Mailberg
Prüfungsleiter: LR Fö. Ing. Oliver Wagner
Prüfungsleiter-Stv: LR Thomas Weissensteiner
Nenngeld = Reugeld: € 50,-- (+ EUR 40,-- für Nichtmitglieder)
Zulassung: Hunde der Rasse Weimaraner mit ÖHZB-Eintragung bzw. FCI-Papieren mit einer Mängelbegutachtung (es findet KEINE Zuchtschau bei der Anlagenprüfung statt!) Die Mängelbegutachtung ist kostenfrei und findet vor der Anlagenprüfung statt. Die Ahnentafel und der Impfpass, mit dem Nachweis eines bestehenden Impfschutzes, sind der Prüfungsleitung vor der Prüfung vorzuweisen. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde können an der Prüfung nicht teilnehmen. Hitzige Hündiinnen sind dem Prüfungsleiter im Vorfeld bekannzugeben. Jeder Hundeführer hat Flinte und genügend Schrotpatronen mitzubringen. Zu spät eingelangte Nennungen werden nicht mehr berücksichtigt. Für eventuell angerichtete Schäden haftet der Hundeführer. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur mit einer gültigen Jagdkarte möglich. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde. Jagdliche Kleidung ist erwünscht.
Mindestalter am Prüfungstag beträgt 8 Monate, Hunde der Rasse Weimaraner mit ÖHZB-Eintragung/FCI Papieren!
Nennschluss: 31.03.2024
Nennungen: Die Nennungen von Hunden, deren Eigentümer oder Führer mit der Zahlung des Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages im Rückstand sind, werden vom Veranstalter nicht berücksichtit. Gleiches gilt bei mangelhafter und/oder nicht leserlich ausgefüllten Nennformularen.
Die Nennungen sind mittels Nennformular (Homepage unter "Downloads") und Kopie des Einzahlungsbeleges per E-Mail an geschaeftsstelle@weimaranerverein.at oder per Postweg an Österreichischer Weimaraner Verein, Geschäftsstelle, zHd. Hrn. Thomas Weisensteiner, Drösiedl 6, 3762 Ludweis-Aigen zu übermitteln.
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Unterkünfte in und rund um Mailberg
Herbstprüfungen 2024
Ausschreibung gem. § 9 bzw. § 11 Prüfungsordnung für Vorstehhunde d. ÖJGV
Bringtreueprüfung 2024 - 100 Jahre Österreichischer Weimaraner Verein
Ausschreibung gem. § 11 Prüfungsordnung für Vorstehhunde d. ÖJGV
Die Bringtreueprüfung findet am Freitag, den 06. September 2024 im Raum Zwettl statt
Zusammenkunft: 13:30 Uhr, Schloss Waldreichs 1, 3594 Franzen, Parkplatz Falknerei und Greifvogelzentrum
Prüfungsleiter: LR Thomas Weissensteiner
Prüfungsleiter-Stv: LR Fö. Ing. Oliver Wagner
Nenngeld = Reugeld: € 40 (+ EUR 40,-- für Nichtmitglieder)
Wildart: Fuchs und Marder
Zulassung: max. 6 Hunde mit ÖHZB-Eintragung bzw. FCI-Papieren auch anderer Rassen
Mitzubringen: Fuchs (Mindestgewicht 3,5kg) welcher bei der Zusammenkunft beim Prüfungsleiter abzugeben ist.
Die Ahnentafel und der Impfpass, mit dem Nachweis eines bestehenden Impfschutzes, sind der Prüfungsleitung vor der Prüfung vorzuweisen. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde, sowie hitzige Hündinnen können an der Prüfung nicht teilnehmen.
Für eventuell angerichtete Schäden haftet der Hundeführer. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde. Jagdliche Kleidung ist erwünscht.
Nennschluss: 16.08.2023
Nennungen: Die Nennungen von Hunden, deren Eigentümer oder Führer mit der Zahlung des Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages im Rückstand sind, werden vom Veranstalter nicht berücksichtit. Gleiches gilt bei mangelhafter und/oder nicht leserlich ausgefüllten Nennformularen.
Die Nennungen sind mittels Nennformular (Homepage unter "Downloads") und Kopie des Einzahlungsbeleges per E-Mail an geschaeftsstelle@weimaranerverein.at oder per Postweg an Österreichischer Weimaraner Verein, Geschäftsstelle, zHd. Hrn. Thomas Weisensteiner, Drösiedl 6, 3762 Ludweis-Aigen zu übermitteln.
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JUBILÄUMS Feld- und Wasserprüfung 2024 ---AUSGEBUCHT---
Ausschreibung gem § 9 Prüfungsordnung für Vorstehhunde des ÖJGV
Die Feld- und Wasserprüfung findet am Samstag, den 05. Oktober 2024 im Raum Mailberg im Weinviertel statt.
Zusammenkunft im Standquartier: 7.00 Uhr, Schloss Mailberg 1, 2024 Mailberg
Prüfungsleiter: LR Fö. Ing. Oliver Wagner
Prüfungsleiter-Stv: LR Thomas Weissensteiner
Nenngeld = Reugeld: € 100,-- (+ EUR 40,-- für Nichtmitglieder)
Zulassung: 30 Hunde der Rasse Weimaraner mit ÖHZB-Eintragung bzw. FCI-Papieren. Die Ahnentafel und der Impfpass, mit dem Nachweis eines bestehenden Impfschutzes, sind der Prüfungsleitung vor der Prüfung vorzuweisen. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde sowie hitzige Hündinnen können an der Prüfung nicht teilnehmen. Jeder Hundeführer hat Flinte, genügend Schrotpatronen (Stahlschrot für die Wasserarbeit) sowie einwandfreies Schleppwild mitzubringen. Zu spät eingelangte Nennungen werden nicht mehr berücksichtigt. Für eventuell angerichtete Schäden haftet der Hundeführer. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur mit einer gültigen Jagdkarte möglich. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde. Jagdliche Kleidung ist erwünscht.
Mindestalter des Hundes: 12 Monate
Nennschluss: 04.09.2024
Nennungen: Die Nennungen von Hunden, deren Eigentümer oder Führer mit der Zahlung des Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages im Rückstand sind, werden vom Veranstalter nicht berücksichtit. Gleiches gilt bei mangelhafter und/oder nicht leserlich ausgefüllten Nennformularen.
Die Nennungen sind mittels Nennformular (Homepage unter "Downloads") und Kopie des Einzahlungsbeleges per E-Mail an geschaeftsstelle@weimaranerverein.at oder per Postweg an Österreichischer Weimaraner Verein, Geschäftsstelle, zHd. Hrn. Thomas Weisensteiner, Drösiedl 6, 3762 Ludweis-Aigen zu übermitteln.
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Unterkünfte in und rund um Mailberg
JUBILÄUMS Vollgebrauchsprüfung 2024 --- AUSGEBUCHT ---
Ausschreibung gemäß § 9 Prüfungsordnung für Vorstehhunde des ÖJGV
Die VGP findet am Freitag, den 04. Oktober 2024, und Samstag, den 05.Oktober 2024 im Raum Mailberg im Weinviertel statt.
Zusammenkunft im Standquartier am 04. Oktober: 07.00 Uhr, Schloss Mailberg 1, 2024 Mailberg
Zusammenkunft im Standquartier am 05. Oktober: 07:30 Uhr, Schloss Mailberg 1, 2024 Mailberg
Prüfungsleiter: LR Fö. Ing. Oliver Wagner
Prüfungsleiter-Stv: LR Thomas Weissensteiner
Nenngeld = Reugeld: € 120 / € 140 mit Zusatzarbeit (+ EUR 40,-- für Nichtmitglieder)
Zulassung: 20 Hunde der Rasse Weimaraner mit ÖHZB-Eintragung bzw. FCI-Papieren. Bei der Anmeldung werden Hunde bevorzugt, welche noch auf keiner VGP bzw. vergleichbaren Prüfung geführt wurden. Die Ahnentafel und der Impfpass, mit dem Nachweis eines bestehenden Impfschutzes, sind der Prüfungsleitung vor der Prüfung vorzuweisen. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde sowie hitzige Hündinnen können an der Prüfung nicht teilnehmen. Jeder Hundeführer hat Flinte, genügend Schrotpatronen (Stahlschrot für die Wasserarbeit) sowie einwandfreies Schleppwild mitzubringen. Der Fuchs muss mind. 3,5 kg haben und darf nicht manipuliert sein. Bei der Fährte handelt es sich um eine Übernachtfährte mit Rotwildschweiß. Zu spät eingelangte Nennungen werden nicht mehr berücksichtigt. Für eventuell angerichtete Schäden haftet der Hundeführer. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur mit einer gültigen Jagdkarte möglich. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde. Jagdliche Kleidung ist erwünscht.
Beim Fach „Bringen“ des Fuchses, wird über einen Graben geprüft. Bei der Pflichtriemenarbeit handelt es sich um eine Übernachtfährte mit Rotwildschweiß.
Für eventuell angerichtete Schäden haftet der Hundeführer. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur mit gültiger Jagdkarte möglich (Erwerb einer Jagdgastkarte am Prüfungstag über den ÖWV ist möglich)
Mindestalter des Hundes: 18 Monate
Nennschluss: 04.09.2024
Nennungen: Die Nennungen von Hunden, deren Eigentümer oder Führer mit der Zahlung des Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages im Rückstand sind, werden vom Veranstalter nicht berücksichtit. Gleiches gilt bei mangelhafter und/oder nicht leserlich ausgefüllten Nennformularen.
Die Nennungen sind mittels Nennformular (Homepage unter "Downloads") und Kopie des Einzahlungsbeleges per E-Mail an geschaeftsstelle@weimaranerverein.at oder per Postweg an Österreichischer Weimaraner Verein, Geschäftsstelle, zHd. Hrn. Thomas Weisensteiner, Drösiedl 6, 3762 Ludweis-Aigen zu übermitteln.
Wesenstest 2024 - 100 Jahre Österreichischer Weimaraner Verein
Der Wesenstest findet am Sonntag, den 06.10.2024 in Mailberg im Weinviertel statt.
Zusammenkunft im Standquartier: 10:00 Uhr, Schloss Mailberg 1, 2024 Mailberg
Nennschluss: 04.09.2024
Nenngeld = Reugeld: € 45,-- ausschließlich für Mitglieder
Das Mindestalter der Hunde beträgt 18 Monate!
Nennungen: Die Nennungen von Hunden, deren Eigentümer oder Führer mit der Zahlung des Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages im Rückstand sind, werden vom Veranstalter nicht berücksichtit. Gleiches gilt bei mangelhafter und/oder nicht leserlich ausgefüllten Nennformularen.
Die Nennungen sind mittels Nennformular (Homepage unter "Downloads") und Kopie des Einzahlungsbeleges per E-Mail an geschaeftsstelle@weimaranerverein.at oder per Postweg an Österreichischer Weimaraner Verein, Geschäftsstelle, zHd. Hrn. Thomas Weisensteiner, Drösiedl 6, 3762 Ludweis-Aigen zu übermitteln.
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JUBILÄUMS Zuchtschau 2024
(CACA und Res. CACA, Jugendbester und Veteranensieger)
Die Zuchtschau findet am Sonntag, den 06.10.2024 in Mailberg im Weinviertel statt.
Zusammenkunft im Standquartier: ca. 8:00 Uhr, Schloss Mailberg 1, 2024 Mailberg
Nennschluss: 04.09.2024
Nenngeld = Reugeld: € 50,-- (+ €40,-- für Nichtmitglieder)
Nennungen: Die Nennungen von Hunden, deren Eigentümer oder Führer mit der Zahlung des Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages im Rückstand sind, werden vom Veranstalter nicht berücksichtit. Gleiches gilt bei mangelhafter und/oder nicht leserlich ausgefüllten Nennformularen.
Die Nennungen sind mittels Nennformular (Homepage unter "Downloads") und Kopie des Einzahlungsbeleges per E-Mail an geschaeftsstelle@weimaranerverein.at oder per Postweg an Österreichischer Weimaraner Verein, Geschäftsstelle, zHd. Hrn. Thomas Weisensteiner, Drösiedl 6, 3762 Ludweis-Aigen zu übermitteln.
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Schweißergänzungsprüfung 2024 - 100 Jahre Österreichischer Weimaraner Verein
Ausschreibung gem. § 11 Prüfungsordnung ÖJGV
Die Schweißergänzungsprüfung findet am Samstag, den 19. Oktober 2024 im Raum Diemschlag und Drösiedl statt.
Zusammenkunft im Standquartier: 10:00 Uhr im Gasthaus Peschel 3812 Fistritz 14
Prüfungsleiter: LR Thomas Weissensteiner
Prüfungsleiter-Stv.: LR Fö. Ing. Oliver Wagner
Nenngeld = Reugeld: € 50,00 (für Nichtmitglieder zusätzlich € 40,00)
Nennschluss: 07.10.2024
Schweißart: Rotwildschweiß / gespritzt
Zulassung: 12 Hunde mit ÖHZB-Eintragung bzw. FCI-Papieren auch anderer Rassen, bestandener Feld- und/oder Wasserprüfung, Mindestalter 15 Monate!
Die Ahnentafel und der Impfpass, mit dem Nachweis eines bestehenden Impfschutzes, sind der Prüfungsleitung vor der Prüfung vorzuweisen. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde, sowie hitzige Hündinnen können an der Prüfung nicht teilnehmen.
Nennungen: Die Nennungen von Hunden, deren Eigentümer oder Führer mit der Zahlung des Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages im Rückstand sind, werden vom Veranstalter nicht berücksichtigt. Gleiches gilt bei mangelhafter und/oder nicht leserlich ausgefüllten Nennformularen.
Die Nennungen sind mittels Nennformular (Homepage unter "Downloads") und Kopie des Einzahlungsbeleges per E-Mail an geschaeftsstelle@weimaranerverein.at oder per Postweg an Österreichischer Weimaraner Verein, Geschäftsstelle, zHd. Hrn. Thomas Weisensteiner, Drösiedl 6, 3762 Ludweis-Aigen zu übermitteln.
Für eventuell angerichtete Schäden haftet der Hundeführer. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde. Jagdliche Kleidung ist erwünscht.
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Feld- und Wasserprüfung 2024 - 100 Jahre Österreichischer Weimaraner Verein ---- weiterer Termin
Ausschreibung gem. § 11 Prüfungsordnung ÖJGV
Die Feld- und Wasserprüfung findet am Sonntag, den 27. Oktober 2024 im Raum Drösiedl und Pommersdorf statt.
Zusammenkunft im Standquartier: 07:30 Uhr im Feuerwehrhaus Drösiedl, 3762 Ludweis-Aigen
Prüfungsleiter: LR Thomas Weissensteiner
Prüfungsleiter-Stv.: LR Spiesmaier-Binder Petra
Nennschluss: 20.10.2024
Nenngeld = Reugeld: € 100,00 (für Nichtmitglieder zusätzlich € 40,00)
Zulassung: 4 Hunde mit ÖHZB-Eintragung bzw. FCI-Papieren.
Die Ahnentafel und der Impfpass, mit dem Nachweis eines bestehenden Impfschutzes, sind der Prüfungsleitung vor der Prüfung vorzuweisen. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde, sowie hitzige Hündinnen können an der Prüfung nicht teilnehmen. Jeder Hundeführer hat Flinte, genügend Schrotpatronen (Stahlschrot für die Wasserarbeit) sowie einwandfreies Schleppwild mitzubringen.
Für eventuell angerichtete Schäden haftet der Hundeführer. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur mit gültiger Jagdkarte möglich. (Erwerb einer Jagdgastkarte am Prüfungstag über den ÖWV möglich) Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde. Jagdliche Kleidung ist erwünscht.
FÜR ALLE HERBSTVERANSTALTUNGEN GÜLTIG!
Die Nennungen von Hunden, deren Eigentümer oder Führer mit der Zahlung des Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages im Rückstand sind, werden vom Veranstalter nicht berücksichtigt. Gleiches gilt bei mangelhaft oder (bzw. und) nicht leserlich ausgefüllten Nennformularen.
Nennungen sind mittels Nennformular (Homepage unter „Downloads“) und Kopie des Einzahlungsbeleges per E-Mail an: geschaeftsstelle@weimaranerverein.at oder per Post an: Thomas Weissensteiner, Drösiedl 6, 3762 Ludweis-Aigen zu übermitteln.
Österreichischer Weimaraner Verein
IBAN: AT 88 3212 7000 0001 4936
Raiffeisenbank Thayatal-Mitte
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ÜBUNGSTAG(E)
Wasserübungstag am 06. September 2024 im Waldviertel
(Alle Teilnehmer werden zeitgerecht über jegliche Details wie Treffpunkt etc. informiert)
Die Teilnahme ist für alle Mitglieder des ÖWV möglich.
Gültige Jagdkarte, Flinte + genügend Stahlschrotpatronen und einwandfreies (kaltes) Übungswild für die Bringfächer sind mitzubringen.
Der Kostenersatz pro Teilnehmer beträgt € 30,00 welcher vor Ort zu bezahlen ist.
Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter "DOWNLOADS" (siehe Übungstage)
Nach der Wasserarbeit ist noch ein gemütliches Beisammensein in einem Lokal geplant. (auch die Möglichkeit ein Mittags-Menü im Lokal zu bestellen besteht)
Bitte auch um Bekanntgabe mittels Anmeldeformular / Personenanzahl welche am Anschluss im Lokal beim gemütlichen Beisammensein teilnehmen möchten.
Bitte Nennungen bis spätestens 23. August 2024 per E-Mail an: geschaeftsstelle@weimaranerverein.at