, Wagner Adelheid
Neues Hundehaltegesetz - Oberösterreich
Über zwölf Wochen alte Hunde müssen binnen fünf Werktagen am Gemeindeamt gemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen:
Daten des Hundes
Sachkundenachweis
Haftpflichtversicherung
Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank
Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht sollte der Hund bereits 12. Monate alt sein
Weitere Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie auf der Website www.sichermithund.at.